Die Hessische Landesregierung beschloß 1971 eine
umfassende Gebietsreform durchzuführen. Landkreise sollten neu strukturiert
werden und die 2700 Gemeinden auf 2000 schrumpfen.
Ende 1971 war den Gemeindevertretern klar: Schneidhain
wird eingemeindet, frei-willig oder per Gesetz.
Vor 25 Jahren, am 09.03.72 beschlossen die
Gemeindevertreter von Schneidhain, einer zwangsweisen Eingliederung
zuvorzukommen und mit der Stadt Königstein zu fusionieren. Die Vorteile lagen
auf der Hand. Bei einem freiwilligen Zusam-menschluß konnten in einem
entsprechenden Vertragswerk Bedingungen und For-derungen gestellt werden, die
den Gemeindevätern für die Zukunft Schneidhains als Ortsteil von Königstein
wichtig erschienen.
Der Grenzänderungsvertrag mit Königstein entstand.
Neben dem Erhalt und Aus-bau aller Einrichtungen - Schneidhain hatte zu dieser
Zeit schon eine vorbildliche Infrastruktur - wurde auch festgeschrieben, daß
ein Ortsbeirat gegründet werden soll, der sich für die Belange des Ortsteiles
einsetzt.
Nachdem der Hessische Minister des Innern die Urkunde
mit Wirkung zum 01.04.72 unterzeichnet hatte, gab es keine selbständige
Gemeinde mehr, sondern den Ortsteil Schneidhain der Stadt Königstein.
Noch im selben Jahr übernahmen die ehemaligen
Gemeindevertreter die Aufgaben des Ortsbeirates. Nach der Komunalwahl 1973
übernahmen neun gewählte Frauen und Männer die ihren Wohnsitz in Schneidhain
hatten dieses Amt. Sie wurden und werden noch heute von den Parteien nominiert.
Aus ihrer Mitte wird der Ortsvor-steher gewählt, der die Sitzungen einberuft,
sie leitete und den Ortsteil nach Außen vertritt.
Im Prinzip haben sich die Aufgaben des Ortsbeirates
bis heute nicht geändert. Er sorgt dafür, daß die vorhandenen Einrichtungen und
Institutionen erhalten bleiben und soweit erforderlich neue eingerichtet
werden. Dazu gehören nicht nur die städtischen und staatlichen Einrichtungen
wie Schule, Kindergarten Spielplätze, Sporthalle, Sportplatz und die sonstige
Infrastruktur wie Wasserleitung oder Kana-lisation, sondern auch die Kirchen
und das Vereinswesen. Diese Einrichtungen zu erhalten und zu optimieren, damit
die Bürger sich hier wohl fühlen, nicht nebenein-ander, sondern miteinander
leben, ist sicher die wichtigste Aufgabe. So macht sich der Ortsbeirat derzeit
dafür stark, daß die Post in Schneidhain erhalten bleibt. Auch die Gestaltung
des Ortsteiles gehört zu seinen Aufgaben. Er wirkt auch mit bei der Benennung
von Schiedspersonen und Ortsgerichtsmitgliedern.
Leider beschneidet die Hessische Gemeindeordung die Kompetenzen der Ortsbei-räte in
vielen wichtigen Bereichen. Auch die Stadtverordneten sind bestrebt, nicht zu
viele Teilbereiche an die Ortsbeiräte abzugeben. So haben die Ortsteile keinen
eigenen Haushalt, sie können nur entsprechende Anträge stellen, die
letztendlich von den Stadtverordneten beschlossen werden. Daher ist es wichtig,
daß alle im Stadtparlament vertretenen Parteien Stadtverordnete aus den
Ortsteilen nomi-nieren, die dann den Forderungen des Ortsbeirates Gewicht
verleihen.
Die derzeit wichtigste Aufgabe ist sicher im Bauwesen
und in der Verkehrsführung zu sehen. Der Ortsbeirat ist bestrebt, den Charakter
von Schneidhain zu erhalten und unbillige, massive Bebauung zu verhindern. Die
Wiesbadener Straße ist vom Durchsgangsverkehr zu entlasten, in den
Wohnbereichen müssen vernünftige und akzeptable verkehrsberuhigende Maßnahmen
durchgeführt werden, der Schulweg muß unseren Kindern ein Optimum an Sicherheit
bieten.
Alle Parteien versuchen, kompetente Mitbürger für die
Arbeit im Ortsbeirat zu gewinnen. Leider ist dies nicht immer von Erfolg
gekrönt. Hier muß auch deutlich ge-macht werden, daß die Mitgliedschaft in
einer Partei nicht unbedingt nötig ist, um im Ortsbeirat mitwirken zu können. Kompetenz
und Interesse für Schneidhain ist wichtiger als Parteizugehörigkeit.
Auf jeden Fall sollte man ab und zu eine Sitzung des
Ortsbeirates besuchen; auch Zuhörer helfen dem Ortsbeirat durch ihre
Anwesenheit.
Es liegt also auch an Ihnen, verehrter Leser, ob der
Ortsbeirat gute Arbeit leistet oder nicht.