von Beate Großmann-Hofmann
Zum 1. April 1972 schloß sich Schneidhain freiwillig
der Stadt Königstein an und ist seitdem ein Stadtteil Königsteins mit reichem
Eigenleben.
Im Stadtarchiv Königstein befindet sich jedoch eine
Akte, die uns bereits von Eingemeidungsplänen zu Beginn dieses Jahrhunderts
erzählt. Als erstes befindet sich in diesem Aktenvorgang ein Schreiben des
damaligen Bürgermeisters Johann Weck an den Königsteiner Magistrat, in dem er
nach den Bedingungen für die Vereinigung Schneidhains mit Königstein fragte und
dabei nicht vergaß hinzuzufügen, daß die Gemeinde Schneidhain nur 13 000 Mark
Schulden, dagegen aber wertvolle Baumanlagen und schön gelegenes Bauterrain
vorweisen könne. Auf diesem Schreiben vom 17. Februar 1903 vermerkte der Königsteiner
Bürgermeister Josef Sittig zwei Tage später handschriftlich, daß die
Gemeindevertretung Königstein sich vorerst nicht zur Eingemeindung
entschließen könne.
Fünf Jahre später, im Februar 1908, wandte sich der
Nachfolger Sittigs, Bürgermeister Anton Jacobs, erneut in dieser Angelegenheit
an den Schneidhainer Bürgermeister. Dieser hieß mittlerweile Lorenz Malter. Am
19. März 1908 schrieb Bürgermeister Malter seinem Königsteiner Kollegen :“In
Bezug der Eingemeindung teile ich mit, bei der am 15. des Monats
stattgefundenen Bürgerversammlung wurde die Eingemeindung angenommen . Zur
näheren Unterhandlung wurde bestimmt: Bürgermeister Malter, 1. Schöffe Philipp
Gregori, Wilhelm Mühl, Wilhelm Buckpesch Gemeindevertreter.“ Ende März 1908
bildeten die Königsteiner eine gemischte Kommission „ zur Prüfung der
Angelegenheit“. Dieser Kommission gehörten von der Stadtverordnetenversammlung
Direktor Borkenhagen, Friedrich Bender, Dr. Kohnstamm und Jakob Marnet an. Vom
Magistrat waren Bürgermeister Jacobs und Ludwig Brühl vertreten.
Über die Arbeit der Kommissionen erfahren wir leider
aus der Akte sehr wenig, lediglich, daß für den 19. November 1908 eine
gemeinsame Sitzung im Königsteiner Rathaus anberaumt wurde. Hier sollten die
gegenseitigen Bedingungen behandelt werden. Bürgermeister Malter forderte für
seine Schneidhainer die gleichen Rechte, betonte aber auch, daß die
Schneidhainer die gleichen Lasten wie die Königsteiner tragen wollten. Die
Königsteiner Kommission wurde beauftragt, einen Entwurf für einen
Eingemeindungsvertrag auszuarbeiten, der anschließend der Schneidhainer
Kommission vorgelegt werden sollte. In dieser Angelegenheit ließ Bürgermeister
Jacobs sodann an andere Städte und Gemeinden schreiben, die
„Eingemeindungserfahrungen“ aufweisen konnten. Weiteres ist jedoch nicht
bekannt.
In den Akten finden wir dann den handschriftlichen
Vermerk von Bürgermeister Jacobs vom 5. Juli 1910 :“Von der weiteren Behandlung
der Eingemeindungsfrage wird vorläufig abgesehen.“ Ende 1910 wurden die
Verhandlungen jedoch erneut aufgenommen. Es liegt uns hierzu ein reger
Briefwechsel vor, an dem auch ein vehement für die Eingemeindung Schneidhains
nach Königstein eintretender Schneidhainer Bürger namens Julius Tilly beteiligt
war. Die Schneidhainer waren allerdings mit dem vorgeschlagenen Eingemeindungsvertrag
in einigen Punkten nicht einverstanden : Sie forderten zum Beispiel nach wie
vor einen eigenen Rechner, eine Anpassung der Polizeiverordnung an ihre
(ländlichen) Verhältnisse, die Übernahme von 1/3 der Gebühren durch die
Gemeinde für das Halten und Stellen der Bullen und des Ziegenbocks und außerdem
das Bestehenbleiben der Gebäude- und Grundsteuer in Schneidhain nach dem
„jetzigen Tage“.
Eine Einigung über die strittigen Punkte konnte nicht
erzielt werden. Bürgermeister Malter teilte in einem Schreiben vom 6. Mai 1911
seinem Königsteiner Kollegen den Beschluß der Gemeindevertretung Schneidhain
mit, wonach die Verhandlungen abzubrechen seien „indem die Stadtgemeinde
Königstein den Forderungen der Gemeinde Schneidhain nicht nachkommt.“
Vierzehn Jahre später, 1925, wurde erneut über die
Eingemeindung Schneidhains diskutiert und wieder lehnten die Schneidhainer sie
ab, „weil durch die Eingemeindung keine wesentlichen Vorteile für unsere
Gemeinde erzielt werden können, höchstens noch mehr Abgaben und Lasten.“
__________________________________
Der vorstehende Beitrag wurde zusammengestellt nach
den Archivakten B 87 und C N1164.
Wer kann dem Stadtarchiv Angaben über den oben
erwähnten Julius Tilly machen? Er lebte in einer Villa namens „Louisenruh“.