Vom
Schneidhainer „Lindwurm“
Von Pfarrer Otto
Raven
Eine merkwürdige
Sache, die immer wieder einmal die Gemüter erregte und sogar zu
Behörden-Entscheidungen führte, ist das Nutzungsrecht des evangelischen Pfarrers von
Neuenhain am Graswuchs, Obstertrag und etwaigem Holz abgängiger Bäume auf dem Kirchhof
in Schneidhain.
Das
Recht stammt aus der Zeit vor der Reformation, als Schneidhain ein Pfarrhaus
und einen eigenen Pfarrer hatte. Dieses Recht ging dann 1535/401 auf den lutherischen Inhaber der Pfarrstelle
und 1581/822
auf die reformierten Pfarrer der Neuenhainer Pfarrei über, bei denen es auch
16503 blieb. In dem alten
Pfarr-Besoldungsbuch von 1619 ist dieses Recht aufgeführt; sonst wäre es wohl
längst vergessen gewesen.
1659
schreibt der reformierte Pfarrer Thomson darüber: „Diesen Kirchhof hat der
David Gregori bestanden (= gepachtet) jährlich um eine gute Karre Holz. - Ich
habe mich anfangs überreden lassen, als käme der Kirchhof dem Herrn Kaplan (dem
2. ref. Pfarrer und Schulmeister) zu. Deswegen bin ich mit dem Herrn Kaplan und
Georg Weingärtner von Altenhain zum Herrn Andreas Textor, jetzigem Pfarrherrn
zu Bergen in der Grafschaft Hanau gegangen, welcher in den alten
Friedenszeiten (= vor 1618) der erste Kaplan allhier gewesen war (von 1616 an),
um zu hören, wer den Friedhof genießen soll. Hat der geantwortet, daß zu
seiner Zeit der Pfarrherr des Kirchhofs Nutzen innegehabt habe. - Diesen Kirchhof
hat bishero der hiesige kurmainzische (= katholische) Pfarrer zu sich zu ziehen
getrachtet, auch schon einmal, ohne mein Vorwissen, dem Krügerhans zu Schndh.
wirklich eingeräumt (= verpachtet). Deswegen ich an ihn ernstlich geschrieben
habe. Gedachter Krügerhans hat den Kirchhof auf Befehl des Herrn Amtmanns
wirklich müssen müßig gehen (= aufgeben) bis Dato.“
In
der Revolutionszeit von 1848 zog die Bürgerliche Gemeinde Schneidhain willkürlich
und widerrechtlich die Friedhofsnutzung an sich. Aber der Neuenhainer
evangelische Kirchenvorstand, der alsbald schriftlich dagegen Klage erhob,
bekam 1851 das „inventariatsmäßige, durch den bisherigen jahrhundertealten
Besitzstand gestützte“ Recht wieder zurück.
Schon
ca. 30 Jahre früher, im September 1820, hatte es einen Streit wegen dieser
Friedhofsnutzung gegeben. Anlaß dazu war ein Sturm, der einen großen Ast der
dicht bei der Kapelle stehenden großen Linde abgerissen und aufs Kirchendach
geschleudert hatte. Am Dach war ein Schaden entstanden, der den Kapellenfonds
8 Gulden kostete. Niklas Gregori, der für den Pfarrer das Gras des Kirchhofs nutzte,
arbeitete den Lindenast auf und fuhr das Holz in den Neuenhainer Pfarrhof. Der
evangelische Pfarrer ließ dann auf den Rat eines sachverständigen Mannes hin
die Linde fällen, um die Gefahr für Dach und Fenster der Kirche ganz zu
beseitigen. Das viele Brennholz aber gönnten ihm manche Schneidhainer nicht und
stahlen Teile davon heimlich bei Nacht. Auch die Zivilgemeinde mischte sich ein
und suchte das Abfahren des Holzes nach Neuenhain zu verhindern. Denn sie sei
durch Regierungsverordnung verpflichtet, den Kirchhof in Ordnung zu halten,
deshalb stehe ihr auch das Fällen von Bäumen und die Nutzung des Holzes zu. Im
Verlauf dieses Streites belegten die Gegner den Pfarrer4 mit dem Spitznamen „Lindwurm“, wie die
Neuenhainer katholische Kirchenchronik berichtet hat. Wieder ging die
Streitsache an das Gericht in Königstein. Justizrat Stahl ließ sich das alte
Neuenhainer Pfarrbesol-dungsregister von 1619 vorlegen, verhalf dem
Neuenhainer Pfarrer zu seinem alten Recht und wies den Anspruch der Bürgerlichen
Gemeinde Schneidhain ab.
So
geschehen im Jahre 1820, in einer Zeit, die sonst so aufgeklärt und fortschrittlich
war.
(Dieser
Artikel wurde einem Manuskript „Zur Geschichte von Schneidhain“ von Pfarrer
Otto Raven entnommen. Er ist Teil der umfangreichen „Schneidhainer Orts- und
Kirchengeschichte“ in der Festschrift „1741 - 1991“ der Evangelischen
Kirchengemeinde Schneidhain.
O.K )
Anmerkungen:
1 1535 wurde Graf Ludwig II. von Stolberg
nach
dem Tode
Eberhards IV. von Eppstein Inhaber
der Grafschaft
Königstein und Vogt der Vogtei
Sulzbach.
2 Nach
dem Tode des Grafen Christoph von
Stolberg
zog der Pfälzer Kurfürst Karl Ludwig
als Erb-
Kastenvogt des aufgelösten Klosters
Limburg das
heimgefallene Vogteilehen ein.
Schneidhain
wurde mit Altenhain Teil des Amtes
Neuenhain.
3 Im
„Bergsträßer Rezeß“ tauschte Kurpfalz das
Amt
Neuenhain gegen das kurmainzische Amt
Schauenburg.
In dem umfangreichen Vertrag
wird u.a.
zugesichert, daß das religiöse Bekennt-
nis
unangetastet bleibt.
4 Carl
August Hermann von Saint-George, 1791
in
Kirchheim-Bolanden geboren, war von 1818
bis 1845
evangelischer (uniierter) Pfarrer von
Neuenhain,
der Autor dieses Artikels, Otto
Raven, von
1923 bis 1961. Am 1.4.1927 wurde
Schneidhain
von Neuenhain in die Königstei-
ner Pfarrei
umgepfarrt.