Zur
Geschichte der Kirche St. Johann Bapt. in Schneidhain
von Wolfgang Erdmann
Wann man das Straßendorf Schneidhain im
Rodungsgebiet an einem Übergang über den Liederbach gründete oder aus einem
Nebenhof des Fronhofes Sulzbach in der Vogtei Sulzbach entwickelte, ist nicht
überliefert. Grundherr war seit 1035 die Benediktiner-Abtei Limburg an der
Haardt. Ihr wurde von Kaiser Konrad II. (1024-1039) bald nach der
Klostergründung 1025 der Fronhof aus Reichsgut übereignet. Die Namensform des
Hofes bzw. des Dorfes spricht für eine Gründungszeit während der sogenannten
„Binnenkolonisierung“ im 11. Jh. Demnach könnte dieser Vorgang sogar noch in
die vorlimburgische Zeit datieren, mit Sicherheit aber dann in die frühe Zeit
der Limburger Grundherrschaft fallen.
Ob sogleich nach Anlage des Hofes bzw.
nach Ausweitung zu einer kleinen Siedlung auch eine Kapelle vorhanden war, ist
unbekannt und wird es mangels Quellen oder archäologisch-baugeschichtlicher Untersuchungen
auch bleiben. Es liegt durchaus im Rahmen des im ausgehenden Mittelalter
Möglichen, daß ein Kapellenbau vorhanden war, sei es aus Holz als Schwellenbau
über Steinfundament, sei es als Steinbau. Wenn er tatsächlich vorhanden gewesen
sein sollte, dann wird er wegen der üblichen Patroziniums-Kontinuität schon St.
Johann Bapt. geweiht gewesen sein. (Das Patrozinium sagt nichts darüber aus,
daß diese Kapelle etwa eine „Taufkirche“ gewesen sei, wie mehrfach behauptet
worden ist: Derartige „Taufkirchen“ gab es im 11. Jh. in einer längst
durchchristlichen Gesellschaft als „spezialisierten“ Kirchenbau nicht mehr -
zuständig für die Taufen waren die zugehörigen Pfarrkirchen, hier diejenige in
Sulzbach.)
Wie die Kinder zur Taufe, so mußten auch
die Verstorbenen zur Pfarrkirche gebracht werden, um auf dem dortigen Friedhof
bestattet zu werden. Einen Friedhof aber dürfte es in Schneidhain in dessen
Frühzeit kaum gegeben haben. Einer Kapelle stand ein solcher eben
kirchenrechtlich nicht zu! So wäre zu vermuten, daß Schneidhain seinen Friedhof
rund um die Johanniskapelle erst erhalten hat, als diese zur Pfarrkirche
erhoben wurde. Der Erhebung Schneidhains und Altenhains zu einer
eigenständigen, von Sulzbach unabhängigen Pfarre kommt nicht nur eine ganz
besondere Bedeutung zu; sondern in der allgemeinen Kirchengeschichte, sondern
vor allem im mittelalterlichem Kirchenrecht - hier nun wiederum des sogenannten
Niederkirchenwesens hinsichtlich der Pfarrkirchen, deren Bau- und
Vermögensverwaltung - einen besonderen Quellenwert.
Die einzelne Pfarre ist nämlich, nicht
nur heute, sondern noch viel stärker im Mittelalter und in der frühen Neuzeit,
die Kernzelle allen kirchlichen Wesens. Für den Bezirk einer Pfarre, deren
Grenzen genau festgelegt waren, ist immer nur
eine Pfarrkirche zuständig gewesen. An ihr hingen nicht nur die
ausschließlichen Rechte, zu taufen und zu beerdigen, die Beichte und die
Absolution, die Pflicht, dort eine Sonntagsmesse bzw. -predigt zu besuchen,
sondern auch die Bau- und Vermögensverwaltung der jeweiligen Gemeinde. Und
diese wurde nahezu ausschließlich von „Laien“ geleistet. Konkret: Für die
wenigen Schneidhainer Kirchgenossen bestimmten mehrheitlich die Sulzbacher,
freilich unter Beteiligung weniger Schneidhainer. Und deswegen beobachten wir
im Mittelalter die allgemeine Entwicklung, daß man immer bestrebt war, Pfarren
zu teilen, um sie auf immer kleinere topographische Einheiten mit kleineren Bevölkerungszahlen
zu reduzieren. Auch waren es mitnichten die wachsenden Gemeinde-Mitgliederzahlen,
die dazu führten; das belegt der Umstand, daß die Pfarrteilungen erst richtig
in Schwung kamen, nachdem sich die Bevölkerung durch die Große Pest (1349)
zwischen einem Drittel und ihrer Hälfte dezimmiert hatte. Nein: Vielmehr die
Sorge um das eigene Seelenheil, um Memoria für die Toten und Ablaß zeitlicher
Sündenstrafen - also wegen Jenseitsfurcht - wurden Pfarren geteilt, und um
Machtausübung oder -kontrolle der dann kleiner werdenden Laiengruppe über „die
letzten Dinge“. Hier liegt acu der Grund für das Schaffen einer eigenständigen
Pfarrei für Schneidhain und Altenhain - auch wenn es direkt durch Quellen nicht
überliefer ist, einerseits da die Quellen fehlen oder solche nicht bearbeitet
sind, andererseits weil das eben die allgemeine Lage für das späte Mittelalter
ist. Nochmals: Deswegen kommt dem Vorgang eine besondere Bedeutung zu,
Schneidhain als eigenständige Pfarre zu wissen.
Für eine solide Schneidhainer Kirchengeschichte
fehlen aber die meisten Grundlagen. Bis heute ist beispielsweise nicht
ermittelt, wie denn das alte von Otto Raven zusammengestellte
(nachmittelalterliche) Pfarrgut zusammengekommen ist. Ein Teil davon muß schon
an die Pfarrei Sulzbach gegangen sein, denn diese hatte bei Erhebung
Schneidhains zur Pfarre für eine entsprechende Ausstattung des neuen Pfarrers
zu sorgen. Ein weiterer Teil muß bei der Erhebung zur Pfarre zustande gekommen
sein. Nur wenn eine ausreichende Dotation des neuen Pfarrers vorhanden war,
durften Pfarren überhaupt geteilt werden. Eine bestehende Pfarrei
Schneidhain-Altenhain hat dann natürlich für ihre ureigensten Zwecke Geld und
Dotationen gesammelt, nämlich zugunsten der Memoria der eigenen Toten.
Wie die Nachbardörfer Altenhain und
Neuenhain dürfte auch Schneidhain im (ausgehenden ?) 12. Jh. als „Rodungsort“
von Sulzbach abgeteilt worden sein. Das bedeutete keinesfalls auch eine
Loslösung aus der Pfarrei Sulzbach. Allerdings bestand im weiteren Zeitraum um
1200 in Schneidhain ein Kirchenbau; ob dies ein schon älterer war (siehe oben)
oder ein erst jüngst errichteter, ist offen. Bauarchäologische Forschungen
stehen dazu noch immer aus, obwohl sich bei der jüngsten Renovierung der
Schneidhainer Kirche l990/91 eine günstige Gelegenheit dazu geboten hätte. Der
Kirchenbau von um 1200 war vermutlich ein steinerner Rechtecksaal, wie er für
diese Zeit vielfach belegt ist. Höchstwahrscheinlich hatte er sogar die
Abmessungen des heutigen Kirchenschiffes, den Chor nicht mitgerechnet, eine
durchaus übliche Raumgröße, dessen Breite weniger vom Platzbedarf, sondern von
der zur Verfügung stehenden Länge der Deckenbalken zum Aufruhen eines
Kehlbalken-Dachwerkes abhing. Daher ähneln sich im Mittelalter die Breiten
aller Saalkirchen (oder Bauteile von größeren Kirchen) immer aufgrund der
Variationsmöglichkeiten von Balkenlängen. In Schneidhain wird dies nicht anders
gewesen sein.
Über den Status dieser Schneidhainer
Kirche sind wir für die Zeit um 1200 leidlich unterrichtet. Eine Quelle, das
Kopialbuch des Mainzer Stiftes St. Stephan, angelegt um 1215/22, berichtet darüber.
Es ist die wichtigste Quelle zur frühen Geschichte sowohl Schneidhains als auch
Königsteins. Da dieser Text bisher nicht ediert ist, lassen wir ihn hier
wörtlich nach Editionsprinzipien folgen, zeilengerecht und mit aufgelösten
Kürzeln.
Paris, Bibl. Nat., Fonds Latin No. 17
794, „Rotulus iurium et bonorum ecclesiae Sancti Stephani Moguntinae“
(Cartulaire de St. Etienne de Mayance / Kopialbuch von St. Stephan, Mainz
[betreffend die Verluste des Stiftes St. Stephan, um 1215/22]), pag. 185 (olim
fol. 72 [r] ), z 6-9:
6. „In Diezilnhan hanc decimam q(uae)
soluit trahunt ad eccl(es)i(am) /
7. i(n) Sneithan in qua cantat capellanus de Kunegistein (e)t e(st) /
8.
illa eccl(es)ia ext(ra) n(ost)ros terminos illam in q(uam) decimam auf(ert) /
9. nobis Arnoldus de Kunegistein.“
Zunächst eine freie Übersetzung: In
Diezelshain, dessen Zehnten ... einbrachte, zieht man nun an die Kirche in
Schneidhain, in welcher der Kaplan von Königstein die Messe singt. Und jene
Kirche liegt außerhalb unseres Gebietes. Jenen Zehnten entzieht uns Arnold von
Königstein.

Die ev. Johanniskirche in Schneidhain,
Blick von Südosten
Foto: Harald Werner
Und nun eine freie Übersetzung mit
eingeschobenen Erläuterungen: (Verlust) in Diezilnhan (im frühen 16. Jh. durch Graf
Eberhard IV. von Eppstein-Königstein wüstgelegtes Dorf Diezelshain, nordöstlich
von Schloßborn am Dittelshainer Bach gelegen), dessen Zehnten (an das St.
Stephans-Stift zu Mainz 30 Malter Hafer Limburger Maßes) einbrachte, zieht man
nun (d. i. man zwingt nun zu zahlen/abzuliefern) an die Kirche in Sneithan
(Schneidhain), in welcher der Kaplan von Königstein (d. i. der Kaplan an der
Königsteiner Burgkapelle, die mutmaßlich in der „vorburc“, der heutigen
„Altstadt“, gelegen war und nicht auf der eigentlichen Höhenburg) die Messe
singt (d.i. der Königsteiner Kaplan zelebriert regelmäßig zur „Versorgung“ der
Schneidhainer die Messe, ohne dort eine wirkliche Pfründe zu besitzen oder gar
der zuständige Pfarrer zu sein - Schneidhain gehörte zur Pfarrei Sulzbach -;
eine solche wird ihm aber indirekt durch „Umleitung“ des Diezelshainer
Hafer-Zehnten geschaffen). Und jene Kirche (in Schneidhain) liegt außerhalb
unseres Gebietes (d. i. außerhalb des Stifts-Besitzes von St. Stephan bzw. der
zugehörigen Pfarrei [Schloß-] Born, so daß der Zurückerhalt dieses Zehnten
schwierig oder unmöglich ist). Jenen Zehnten (aus Diezilnhan) entzieht uns (dem
Stift St. Stephan, wie lange schon, ist nicht gesagt, so daß um 1215/22 schon
ältere Zustände kritisiert sein können) Arnold von Kunegistein (ein gewisser
Arnold, der als Ministerialer und „Burgmann“ auf Burg Königstein gesessen und
für seinen Burgherren so etwas wie Amtmann-Funktionen ausgeübt haben muß sowie
Zwangsmittel zur „Umleitung“ eines Zehnten zur Verfügung hatte; er ist hier
nach seinem Funktionsort benannt, da „Familiennamen“ damals erst langsam
aufkamen).
Die buchhalterische Notiz aus Mainz,
schriftlich niedergelegt um 1215/22, aber möglicherweise Zustände betreffend,
die schon länger eingetreten waren, darf für die hochmittelalterliche
Geschichte Königsteins und Schneidhains nicht unterschätzt werden. Sie belegt
uns eine voll ausgebaute Burg Königstein mit Kapelle in der Vorburg. Unter
Umständen könnte es sich damit auch um die Vorgängerburg aus dem frühen Mittelalter
(7./9. Jh.) in ihrem letzten Ausbauzustand mit ergrabenem Bergfried/ Donjon
handeln, was aber eher unwahrscheinlich sein dürfte. Jedenfalls saß dort ein
Ministerialer namens Arnold als „Burgmann“, der für seinen Herrn, Kuno I. von
(Hagen-Arnsburg-) Münzenberg (1151-1207), die Machtmittel besaß, den Diezelshainer
Zehnten umzuwidmen und diesen der Schneidhainer Kirche als Quasipfründe für den
Königsteiner Burgkaplan zu geben, seinem Untergebenen nämlich.
Darüber hinaus bestätigt der Mainzer
Eintrag weiterhin grundherrschaftliche Verhältnisse und Grenzen von
Pfarrbezirken für den Zeitraum um 1200, welche ins 11. Jh. zurückreichen.
Einerseits gehört Königstein nicht zur Pfarre von (Schloß-) Born, die um 980
gegründet worden ist, ebensowenig zur Sulzbacher Pfarrei, welche ins frühe
Mittelalter zurückreichen dürfte. Von ihr, die um 1200 auch noch Schneidhain
umfaßt haben muß, ist die Pfarre Schneidhain später ausgegliedert worden,
anders als dies der Verfasser fälschlicherweise im Burgfestbuch 1993 dargestellt
hat! Dem entsprechen die grundherrlichen Verhältnisse: Aus dem Gebiet der
Vogtei Sulzbach, die 1035 aus Reichsbesitz an die Abtei Limburg kam - und
hierzu gehörte eben auch Schneidhain (siehe oben) - war die Ortsgemarkung
Königsteins geradezu „herausgeschnitten“, so daß sie dem Reich verblieb und so
um 1200 von Kuno von Münzenberg von Reichs wegen verwaltet werden konnte. Das
gilt auch für die Pfarrzugehörigkeiten im Gebiet Königstein: Burg und Vorburg
waren der sehr alten Pfarrei (Ober-) Eschbach und das „Thal“, die bürgerliche
Siedlung an Fernstraße und Höhenbach, der ebenfalls sehr alten Pfarrei Gronau
(am Zusammenfluß von Nidder und Nidda) zugeschlagen. Diese verworrenen
Pfarrverhältnisse Königsteins werden 1422 in einem Weistum bestätigt, woran
sich auch der Pfarrer (Pleban) von Schneidhain beteiligt, was zugleich der
älteste Beleg für eine eigenständige Pfarre Schneidhain ist (siehe unten).

Grundriß der ev. Johanniskirche in Schneidhain
Diese muß also vor 1422 dadurch
eingerichtet worden sein, daß man Schneidhain und Altenhain (das ja schon seit
dem ausgehenden 12. Jh. in der Vogtei Sulzbach ein vom Ort Sulzbach losgelöstes
Dorf war, was auch für Schneidhain zu gelten hätte) nun von der Pfarre Sulzbach
abgetrennt hatte. Das wird eine längere Zeit vor 1422 geschehen sein, wann ist
unbekannt. Da Neuenhain 1326 von der Pfarre Sulzbach abgeteilt wurde und eine
neue Pfarre bildete, wird man auch vermuten dürften, daß gleiches in der 1.
Hälfte des 14. Jhs. für Schneidhain und Altenhain geschah. Eine gewisse
Bestätigung wird darin erkannt, daß es nicht schon im 13. Jh. vorgenommen
wurde, sondern erst im 14. Jh., da der Send bzw. das Sendgeding (Pfarrgericht
des Archidiakons mit Laien-Schöffen) in Sulzbach verblieb und nicht - wie
früher üblich - jede, auch neue Pfarre ihr eigenes Send bekam. Deswegen halten
wir das Schaffen der eigenständigen Pfarre von Schneidhain/ Altenhain als im
mittleren Drittel des 14. Jhs. vorgenommen. Dieser Zeitraum liegt lang genug
vor 1422, fällt vor die weitgehende Zerstörung Schneidhains um 1365, liegt
hinsichtlich des Sends nicht im 13. und frühen 14. Jh. und erschiene in etwa
parallel zur Loslösung Neuenhains von der Pfarrei Sulzbach.
Der Zeitpunkt, wann eine frühere Kapelle
oder Filialkirche zur Pfarrkirche erhoben wird, ist für die Baugeschichte der
neuen Pfarrkirche von höchster Wichtigkeit. Nun sind ihr erheblich mehr
liturgische Nutzungen zugewiesen als einer Kapelle sowie auch weitere
Funktionen, beispielsweise das ausschließliche Tauf- und Bestattungsrecht,
die ständige Aufbewahrung des Viaticums, Sonderliturgien für Kar- und
Osterzeit, Fastenanfang, Fronleichnam, Himmelfahrt, Allerheiligen und
Allerseelen, regelmäßige Predigten, ein Läuteregime der Glocken,
Funktionstrennung von Altären (etwa Scheidung von Hochaltar und Kreuzaltar
bzw. Neuanlage des dann fehlenden) usw. Eine Erhebung zur Pfarrkirche zieht
somit zwangsläufig bauliche Veränderungen, zumeist auch Erweiterungen nach
sich wie ferner einen Schub von Neu- oder Ergänzungsausstattung. Das dürfen wir
auch in Schneidhain für das angeführte mittlere Drittel des 14. Jhs. bzw. die
unmittelbar nach Erhebung zur Pfarrkirche gelegene Zeit voraussetzen; dabei
wird eine Teilzerstörung Schneidhains 1365 - übrigens auch des zur neuen
Pfarre gehörigen Altenhain - den Erweiterungen und Neuausstattungen eine Grenze
gesetzt haben.
Zwei Veränderungen sind heute noch
nachvollziehbar: 1. Es wurde ein Chor an den Rechteckbau
angefügt, mutmaßlich mit leichter Stelzung, so daß mit einem 5/8-Chorhaupt nun
der Gesamtbau länger wurde und im Inneren Kreuz- und Hochaltar die Kirchenachse
bestimmten. Dies ist zu schließen, da nach Einsturz und Teilabbruch 1732 die
1741 geweihte Kirche auf exakt gleichem Grundriß neu erbaut worden ist und
somit auch den alten, dreiseitig gebrochenen, spätgotischen Chorgrundriß
beibehielt. Wie groß das Maß der mit dem Choranbau verlängerten mutmaßlich hochmittelalterlichen
Saalkirche war, ist mangels Untersuchungen noch nicht feststellbar. Schlägt man
indes die Baugeschichten von kleineren Kirchenbauten nach, die archäologisch-baugeschichtlich
als hinreichend erforscht erscheinen, so stellt sich der wahrscheinliche
Bauablauf in Schneidhain als der übliche „Normalfall“ der Entwicklung solcher
Bauten im Mittelalter dar, trotz aller individuellen Varianten: Oft ein Holzbau
in der Frühzeit, dann eine gleichgroße oder erweiterte Saalkirche (vielfach
ohne Rechteckchor oder Apsis), an welche im späten Mittelalter ein Chorbau in
gotischen Formen angefügt wurde - bei vorherigen Kapellen oder Filialkirchen
nach Erhebung zur Pfarrkirche.
2.
Im neuen Chor ist, offen, ob bei dessen Errichtung oder zeitlich erst
danach, eine Sakramentsnische geschaffen worden, um nun auch das Viaticum parat
zu haben und als dingliche Gegenwart Gottes in der Pfarrkirche verehren zu
können. Mutmaßlich datiert diese Sakramentsnische in den gleichen Zeitraum wie
der Choranbau. 1732/1741 als „Gottesbild“ in den neuen Kirchenbau versetzt, ist
sie heute noch erhalten.
Ob noch eine dritte Veränderung im 14.
Jh. hinzukam, ist ebenfalls offen. Der 1741 geweihte Neubau besaß jedenfalls im
Westen einen Dachreiter mit Glocken. Er ist auch als vor dem Neubau vorhanden
zu erschließen, ebenfalls zwei vorhandene Glocken. Und schon die älteste
Ansicht des Dörfchens Schneidhain von Sebastian Wolff auf einer Karte aus dem
Jahre 1592 dokumentiert einen Dachreiter. Allerdings ist er - schematisierend
? - so gegeben, als handle es sich um einen neben der Kirche stehenden,
massiven und hohen Glockenturm. Aber auch der dreifach gebrochene Chorabschluß
ist der Schematisierung wegen Kleinheit der Darstellung zum Opfer gefallen
(wie denn auch die benachbarte Burg Königstein ebensolche „Verkürzungen“
zeigt). Es kann sein, daß die Ursprünge dieses Dachreiters ebenfalls bis in das
mittlere Drittel des 14. Jhs. zurückreichen.

Ausschnitt aus der Karte des Rotenbergs von Sebastian
Wolff 1592.
Über weitere Veränderungen des
Schneidhainer Kirchenbaus im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit ist
nichts bekannt geworden. Nur seine Ausstattung war einem erheblichen Wandel
unterworfen. Dies ist eine Folge der Reformation 1540; die Lutheraner beließen
mutmaßlich einen Großteil des Inventars in der Kirche und mögen Neues
hinzugefügt haben, etwa eine Kanzel. 1582 wurde Schneidhain calvinistisch - und
man warf fast die ganze altgläubige Ausstattung aus der Kirche hinaus; offenbar
hat sich nur die ortsfeste Sakramentsnische als (dann aber anstößiges)
„Gottesbild“ erhalten. 1626 kurzzeitig wieder katholisch geworden, hatte der
Bau ab dem „Bergsträßer Rezeß“ 1650 als katholisch-calvinistische
Simultankirche zu dienen (bis 1949). Entsprechend der Nutzungsverteilung,
nämlich Chor den Katholiken und Schiff den Reformierten, kam es zu konfessionsunterschiedlichen
Ausstattungen, was auch für den 1741 geweihten Neubau gilt. Erhalten haben sich
die schon angeführte Sakramentsnische des 14. Jhs. und - 1949 übernommen in die
neuerbaute kath. Pfarrkirche Schneidhains - der spätgotische Kruzifixus mit
schwenkbaren Armen sowie der im Barock veränderte Renaissance-Altar, der
sogenannte „alte spanische Feldaltar“. Die letztgenannten beiden
Ausstattungsstücke können erst nach 1650/52 als „katholische“ Ausstattungsstücke
in die nunmehrige Simultankirche gekommen sein, der „Feldaltar“ vielleicht gar
erst zur Weihe des Neubaues 1741.

Ausschnitt aus der Karte des Rotenbergs von Sebastian
Wolff 1592.
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Heinrich
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